Richtlinie 10/04 Dekontamination bei Einsätzen mit ABC-Gefahren

Stand: März 2006

23 DIN A4 Seiten

Die Richtlinie ist über den VdS-Verlag als gedruckte Version 2006-09 erhältlich.

Hinweis: Siehe auch FwDV 500. Bei der Definition der Dekon-Stufen und beim Personaleinsatz am Dekon-Platz wurde die vfdb-Richtlinie 10/04 im Vergleich zur FwDV 500 auf Grund der seit 2003 entstandenen Erfahrungswerten von Anwendern und Ausbildungseinrichtungen modifiziert. Das Referat 10 befindet sich dazu im fachlichen Austausch mit der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften.

Foto: Berufsfeuerwehr Düsseldorf

Bei Feuerwehreinsätzen mit ABC-Gefahren sind neben der eigentlichen Gefahrenabwehr auch Maßnahmen für die Dekontamination von Personen und Geräten erforderlich. Das Referat 10 der vfdb hat die Problematik aufgegriffen: Die vfdb-Richtlinie 10/04 - Dekontamination bei Feuerwehreinsätzen mit ABC-Gefahren - wurde erstmals 1998 verabschiedet. Nach acht Jahren und der zwischenzeitlichen Einführung der FwDV 500 war es erforderlich, diese Richtlinie zu aktualisieren. Eine konzeptionelle Abstimmung mit den Planungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ist erfolgt. Ebenso wurden die Inhalte des Bund-Länder-Konzeptes zur Verletzten-Dekontamination, Stand September 2005, berücksichtigt.

Als Planungshilfe bei der Umsetzung der Richtlinie wurde ferner ein ergänzendes Merkblatt mit Handlungsempfehlungen und Ausstattungsvorschlägen erarbeitet, das Sie auf unseren Merkblattseiten herunterladen können.

 
Bezugsquelle

Die vollständige Richtlinie können Sie beim VdS-Verlag bekommen. 

Beispiel: Lage der Dekon-Plätze und Verlauf der Wege an einer ABC-Einsatzstelle


Beispielhafter Auszug: Die Dekon-Matrix

Grundsatz: Kontaminierte Kleidung ist möglichst schnell abzulegen!

Beispielhafter Auszug: Die Dekon-Matrix

Grundsatz: Kontaminierte Kleidung ist möglichst schnell abzulegen!

Einsatzart

Dekon-Stufe I

Not-Dekon

Dekon-Stufe II

Standard-Dekon

Dekon-Stufe III

Erweiterte Dekon

Radioaktive Stoffe

  • So schnell wie möglich kontaminierte Hautpartien reinigen.
  • Bei Verdacht auf Hautkontamination ist die Person einem geeigneten Arzt vorzustellen.
  • Nach dem Ablegen der Schutzkleidung wird die Person auf Kontamination (mit Kontaminationsnachweisgerät) überprüft.
  • Gerät, das mehr als dreifache Nullrate aufweist, gilt als kontaminiert und ist in Säcke/Überfässer zu verpacken.
  • Dekontamination wie II und Nutzung bestimmter Sonderausstattung (z.B. Dusche, Zelte, Umkleidemöglichkeiten).

Biologische Stoffe

  • So schnell wie möglich kontaminierte Hautpartien desinfizieren.
  • Einwirkzeiten beachten! 
  • Bei Verdacht auf Hautkontamination ist die Person einem geeigneten Arzt vorzustellen.
  • Desinfektion der Schutzkleidungsoberfläche (mit Flächendesinfektionsmittel).
  • Nach der Einwirkzeit kann die Schutzausrüstung abgespült werden (C-Dekon). 
  • Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen.
  • Desinfektion wie II und Nutzung bestimmter Sonderausstattung (z.B. Duschen, Zelte, Umkleidemöglichkeiten).
  • Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen.

Chemische Stoffe

  • So schnell wie möglich kontaminierte Hautpartien mit Sprühstrahl reinigen!
  • Bei Verdacht auf Hautkontamination ist die Person einem geeigneten Arzt vorzustellen.
  • Dekontamination i. d. R. mit Wasser und Hilfsmitteln.
  • Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen.
  • Dekontamination i.d.R. mit warmem Wasser (evtl. Reinigungszusätze verwenden) und bestimmter Sonderausstattung (z.B. Dusche, Zelte, Umkleidemöglichkeiten).
  • Die Reinigungsflüssigkeit ist aufzufangen..

Zum VdS-Verlag: Bezugsadresse für vfdb-Richtlinien

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