Technischer Bericht zu grundlegenden Randbedingungen im Gefahrguteinsatz der Feuerwehr

 Vereinigung zur Förderung des
Deutschen Brandschutzes e.V.

-vfdb-

 Referat 10 Umweltschutz

 Stand November 2006

  

Technischer Bericht des Referates 10 der vfdb zu grundlegenden Randbedingungen im ABC-Einsatz der Feuerwehr

 

Die Rolle der Feuerwehr in der ABC-Abwehr

  • Seit Jahrzehnten stellen die Feuerwehren im Lande den Grundschutz in der ABC-Abwehr sicher. Zur flächendeckenden Wahrnehmung dieser Aufgabe verfügen die Feuerwehren über die notwendige Grundausrüstung, Qualifikation und Einsatzerfahrung. Für den erhöhten Schutz in gefährdeten Regionen und Einrichtungen sowie für den Sonderschutz mit Hilfe von Spezialkräften ist eine bundeseinheitliche Ergänzung notwendig. ABC-Planungen anderer Fachdienste müssen sich an Taktik und Technik der Feuerwehren orientieren. Der ABC-Schutz dieser Einheiten ist eigenständig sicherzustellen.
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Ausbildung der Feuerwehrangehörigen

  • Alle Einsatzkräfte der Feuerwehr benötigen für den ABC- Einsatz eine Mindestausbildung, die v.a. auf die Erkennung von Gefahrenlagen ausgerichtet sein muss (GAMS-Regel).
  • Für die erfolgreiche und sichere Bewältigung von ABC-Einsätzen sind darüber hinaus Einsatzkräfte erforderlich, die in der Handhabung der speziellen Schutzausrüstung sowie der erforderlichen Spezialgeräte ausgebildet und trainiert sind. Hier ist in der Regel die Zusammenarbeit mehrerer Feuerwehren notwendig. (Ein ABC-Einsatz mit mehreren Trupps unter CSA und über eine längere Zeitspanne erfordert eine Vielzahl entsprechend ausgebildeter Einsatzkräfte.)
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Verbesserung der Nutzung von Expertenwissen im Gefahrguteinsatz

  • Eine Mitwirkung von Experten in Form von Beratung und/oder Hilfe im ABC-Einsatz ist notwendig. Dazu könnten z.B. im Einzelnen beitragen: Betriebe der chemischen Industrie (insbesondere Unternehmen, die Mitglied von TUIS / VCI sind oder der Flüssiggas-Sicherheitsdienst (FSD) des Deutschen Verbandes für Flüssiggase e.V., Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungsfälle („Giftnotruf“, Meditox), RKI, Transportunternehmen für gefährliche Stoffe, Werk- und Betriebsfeuerwehren, Fachberater der öffentlichen Feuerwehren, Technische Ämter, Wasserwirtschaftsämter, Gewerbeaufsichtsämter oder Umweltschutzdienststellen. Dabei sind die realen Verfügbarkeiten (zeitlich) zu berücksichtigen, wobei dies bei den Einsatzleitstellen bekannt sein muss.
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Erkunden und Nachweisen

  • Zur Gefahrenabschätzung im ABC-Einsatz sind einsatzunterstützend Beobachtungen und einfache Nachweismethoden von Gefahrstoffen unabdingbar. Für eine einheitliche Vorgehensweise der Feuerwehren wurden mit der vfdb Richtlinie 10/05 technische wie taktische Standards festgelegt; diese sind künftig verstärkt zu schulen.
    Für den koordinierten Messeinsatz mehrerer Einheiten ist eine Messleitkomponente (MLK) erforderlich, die i.d.R. mobil sein muss (Messleitwagen, MLW). Der Aufbau einer analytischen Task-Force zur Unterstützung bei komplexen Schadenslagen wird als notwendig erachtet.
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Gefahrenabwehrmaßnahmen bei großvolumigen Schadstoffaustritten

  • Neben der Lageerkundung durch Nachweisstrategien der Feuerwehr
    sind Vorbereitungen zu treffen um die Gefahrenabwehrmaßnahmen
    großflächig zu koordinieren und die Bevölkerung an Hand vorberei-
    teter Warnkonzepte zeitnah zu warnen und zu informieren. Derzeit ist kein adäquater Ersatz für den Sirenenwarndienst vorhanden.
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Schutzkleidung

  • Für ABC Einsätze sind PSA Konzepte zu fördern, die einen ausrei-
    chenden Schutz garantieren, andererseits aber möglichst universell
    einsetzbar und wirtschaftlich sind.
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Harmonisierung und Optimierung der Feuerwehr-Einsatztaktik              im Segment der Gefahrenabwehr bei atomaren, biologischen und chemischen Risiken

  • Die Gefahrenabwehr bei atomaren, biologischen und chemischen Risiken wurde auf Basis von Vorarbeiten des Referates 10 taktisch durch die FwDV 500 aktualisiert und harmonisiert. Weitere und detailliertere Einsatzhinweise werden auch künftig über ergänzende und ausführlichere Richtlinien des Referates 10 (z.B. 10/02 und 10/04) erfolgen. Dies soll u.a. der Weiterentwicklung der FwDV 500 dienen.
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Richtlinien und Merkblätter

  • Das Referat 10 gibt neben Richtlinien auch Merkblätter mit Einsatzempfehlungen heraus. Diese werden zahlenmäßig auf besonders kritische oder häufiger vorkommende Stoffe und Szenarien beschränkt. Durch das System der Merkblätter und Richtlinien sind aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen wie z.B. Reaktionen auf Terrorlagen schneller in die Einsatzpraxis zu transferieren.
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Informationskonzept für Gefahrgutunfälle

  • Das von DFV und CTIF vertretene Stufenkonzept für die Informationsbeschaffung bei Gefahrgutunfällen wird nach wie vor als grundlegend angesehen.
  • Eine Harmonisierung der Gefahrgutvorschriften ist verkehrsträgerübergreifend und weltweit notwendig und sinnvoll.
  • Ebenfalls wünschenswert ist eine Harmonisierung der Vorschriften des Gefahrgutrechts und des Gefahrstoffrechts in Bezug auf die Gefahrenabwehr.
  • Zur Erreichung dieser Ziele werden von den Feuerwehren Kompromisse zu akzeptieren sein:
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Gefahrgutkennzeichnung

  • Die Gefahrgutkennzeichnung muss die UN-Nummer und den Gefahrenzettel enthalten. Sie darf bei Unfällen wie Feuer nicht unkenntlich werden und muss auch bei Wetterlagen wie Nebel und Nacht erkennbar sein.
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Gefahrennummer (Kemmler Code)  

  • Die Gefahrennummer ist grundsätzlich nicht sicherheitsbedeutsam, da eine Gefahrenerkennung bereits über augenfällige Gefahrzettel (Placards und Labels) sichergestellt ist.
    Sollte „Kemmler“ aber beibehalten werden, ist eine Vereinfachung und Revision anzustreben: z.B. Doppelbedeutung der „9“ ist zu ändern.
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UN-Nummer       

  • Die UN-Nummer dient als Schlüssel zu gezielten, gefahrenspezifischen Informationen für Stoffe bzw. Stoffgruppen. Alle Stoffe, die in n.a.g.-Positionen zusammengefaßt sind, müssen bei der Gefahrenabwehr „gleich“ zu behandeln sein.
  • „Besonders gefährliche“ und als „Reinstoffe“ häufig transportierte Chemikalien müssen eine eigene UN-Nummer besitzen.
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Gefahrzettel

  • Gefahrzettel sind auf allen Verpackungen und Fahrzeugen mit gefahrgutspezifischer „homogener“ Ladung anzubringen.
  • Ihre Aussagekraft ist durch einheitliche und eindeutige Symbole sowie möglichst durch Kennzeichnung des Aggregatszustandes zu verbessern. In der Klasse 1 ist „die splitternde Bombe“ durchgängig als Symbol für die Explosionsgefahr zu verwenden.
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Einsatz-Aktions-Code (EAC)   

  •  Ein Einsatz-Aktions-Code - wie z.B. in Großbritannien üblich - würde bei einer Einführung einen nicht unerheblichen Ausbildungsaufwand erfordern, liefert aber im Gegensatz zur Kemmlerzahl sofortige Handlungsempfehlungen.
    Sollten sich die Feuerwehren weltweit mehrheitlich auf einen derartigen einheitlichen Code einigen können, dann muss dieser akzeptiert und dagegen die Kemmlerzahl aufgegeben werden.
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Schriftliche Weisungen  

  • Die schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblätter) sind heute v.a. Fahreranweisungen. Sie beinhalten aber wichtige Informationen zu den möglichen Gefahren.
    Aus Redundanzgründen und um im Bedarfsfall vor allem Polizei und Rettungsdienst Erstinformationen zu liefern, ist es notwendig, dass die Unfallmerkblätter bei internationalen Transporten mehrsprachig (Ursprungs-Transit-Ziel-Länder) mitgeführt werden. Dies ist im ADR derzeit auch so fixiert.
    Die Entwicklung einer einzigen universellen schriftlichen Weisung für den Fahrer mit realistischen Erstmaßnahmen für alle Gefahrgutklassen wird unterstützt.
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Beförderungspapier

  • Das Beförderungspapier mit seinen Angaben zur Ladung (Stoffbe
    zeichnung, Menge und Verpackungsart) sind für eine erfolgreiche
    Gefahrenabwehr unabdingbar. Die Aufbewahrung dieser Dokumente
    an bestimmten Stellen im Fahrzeug ist gesetzlich zu regeln.
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ERI-Cards (Emergency-Response-Intervention-Cards)                                      Emergency Response Guide-Book

  • Die Ausrüstung der Feuerwehren mit validierten, gruppenspezifischen Nachschlagewerken für Erstmaßnahmen ist sinnvoll und notwendig, wenn die schriftlichen Weisungen für den Fahrer ausschließlich für diesen bestimmt sind.
    Sowohl die europäischen ERI-Cards als auch das amerikanische Emergency Response Guide Book bzw. verschiedene Übersetzungen verwenden die UN-Nummer als Schlüssel zu stoffgruppenspezifischen Einsatzhinweisen.
    Beide Systeme unterscheiden sich in der Zuordnungssystematik und in der Anzahl der Merkblätter.
    Im Hinblick auf eine weltweite Harmonisierung sollten beide Systeme mittelfristig zusammengeführt und auf ein einziges System abgeglichen werden.
    Ergänzt werden sollten künftig qualifizierte Hinweise zum fachgerechten Rettungseinsatz (vgl. MFAG = Medical First Aid Guide im Seeverkehr).
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Gefahrstoffdatenbanken

  • Bei den Feuerwehren sollten vorzugsweise Gefahrstoffdatenbanken der öffentlichen Hand vorgehalten werden, die auf eigene bzw. aus dem Bestand des Gemeinsamen Stoffdatenpools des Bundes und der Länder (GSBL) resultierende bonitäts- und plausibilitätsgeprüfte Daten zurückgreifen bzw. mit diesen ausgestattet sind. Eine Fortsetzung der Mitarbeit am GSBL durch den Feuerwehrbereich ist in Hinblick auf eine sichere Bereitstellung qualitativ hochwertiger Daten unverzichtbar. Eine Erweiterung des Datenbestandes sowie eine laufende Überprüfung des vorhandenen zu Inhaltsstoffen und Zubereitungen ist auch weiterhin erforderlich, wobei Hinweise zu den Herstellern, Vertreibern o.ä. zwecks Absicherung einer gezielten Nachfrage enthalten sein sollten.
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Fortschreibungen:

  4/1998

11/2006


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